Visum für Äquatorialguinea
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE ERTEILUNG EINES VISUMS:
- Gültiger Reisepass
- Einladungsschreiben von der einladenden Person oder Äquatoguineanischen Behörde, beglaubigt vom Ministerium für Nationale Sicherheit (Ministerio de Seguridad Nacional)
- ein Passbild
- Antragsformular (Formular, nur ein Exemplar)
- Polizeiliches Führungszeugnis (maximal drei Monate alt)
- Visum für Ausländer 120,00€ (Bearbeitungszeit ein bis fünf Geschäftstage), Voraussetzung vollständige abgabe der Unterlagen
- Visum für Äquatorialguineaner mit deutsche Staatsangehörigkeit, 100,00€ (Bearbeitungszeit ein bis fünf Geschäftstage), Voraussetzung vollständige abgabe der Unterlagen
- Alle Zahlungen werden in Bar beglichen
- Für die Rücksendung der Dokumente in Deutschland: Vorfrankierter Umschlag (als Einschreiben) oder 5,00 EUR in Bar
- Für die Rücksendung der Dokumente in andere Länder: 10,00 EUR in Bar
Ab dem 25. April 2016 müssen alle Zahlungen für die Visagebühren in Bar beglichen werden. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen. DIE ZAHLUNG DER VISAS WIRD NICHT ERSTATTET.
Für Reisen mit gewerblichen Absichten im Land, hat der Antragsteller eine Erklärung über das Anfangskapital für diesen Zweck zur Verfügung vorzuweisen, das nicht weniger als F.CFAS 10.000.000,00 (15.000,00 Euro) beträgt.
Für Aufenthalte mit Beschäftigungsabsichten als Arbeitnehmer, Der Antragsteller muss beglaubigte Unterlangen vorweisen das er ein Bankkonto in eines der nationalen Banken besitzt.
DOWNLOADS/ FORMULARE
Visumantrag