Konsularische Dienste

Die Konsulatsabteilung der Botschaft der Republik Äquatorialguinea in Berlin, informiert im Allgemeinen, das ab dem Jahr 2016 für die unten aufgelisteten Dienste folgenden Gebühren berechnet werden:

Beglaubigung von Urkunden, Diplome und akademischen Zeugnisse 20,00 €
Beglaubigung von Handelspapieren 390,00 €
Bescheinigungen 20,00 €
Maßnahmen 30,00 €
Verlängerung oder Erweiterung von Pässen 30,00 €
Visa für Europäischer Burger 120,00 €
Visa für Äquatorialguineaner mit deutscher Staatsangehörigkeit 100,00 €
Transitvisum 100,00 €
Passierscheine 50,00 €
Übersetzung von Dokumenten (eine Seite) 50,00 €

Anträge für die folgenden Länder:

  • Deutschland
  • Tschechische Republik
  • Polen
  • Ungarn
  • Slowakei
  • Rumänien
  • Bulgarien
  • Österreich
  • Lichtenstein

können die Anträge per Post als Einschreiben einreichen, die Botschaft ist nicht verantwortlich für den Verlust von Dokumenten in diesem Fall.

Für die Rücksendung der Dokumente in Deutschland: Rücksendeumschlag vorfrankiert als Einschreiben oder 5,00 € in Bar.

Für die Rücksendung der Dokumente in andere Länder: 10,00 € in Bar.

Alle Zahlungen werden in Bar beglichen.

DOWNLOADS/ FORMULARE Antrag für konsularische Dienste

Konsularische Anmeldung

In der Konsulatsabteilung der Botschaft von Äquatorialguinea in Berlin gibt es ein konsularisches Register, wo Bürger von Äquatorialguinea und deren Angehörigen eingetragen werden können um konsularischen Schutz zu genießen, Ihre Identitätsdaten werden nach internationalem Recht geschützt und werden nur von den Behörden von Äquatorialguinea verwendet.

Festnamen und Haft

Wenn ein äquatorialguineischer Bürger in der oben genannten Angelegenheit die konsularischen Dienste der Botschaft ersucht, wird das Konsulat bei den zuständigen deutschen Behörden den Schutz der betroffenen Person durch den konsularischen Dienst von Äquatorialguinea beantragen. Auf den selben Weg werden die Gründe der Festnahme untersucht und nach Möglichkeit sichergestellt, dass der Betroffene die beste Behandlung und Respekt unter diesen Umständen erhält. Wenn die Person zustimmt, werden die entsprechenden Verwandten informiert. Es werden die notwendigen Genehmigungen angefordert, damit die Gerichtsbeamten die Person besuchen können. Dem Betroffenen wird ebenfalls ein Rechtsanwalt vorgeschlagen, der seine Verteidigung übernimmt. Die Kosten dieses professionellen Services werden von der Person selbst oder ihrer Familie getragen.

Schwerer Unfall

Die Konsularabteilung der Botschaft wird die Familie des Opfers benachrichtigen und den eventuellen Krankenhausaufenthalt des Betroffenen bekanntgeben. Die Kosten werden von dem Geschädigten oder seiner Familie getragen. Soweit möglich, wird ein Mitarbeiter der Konsularabteilung den Ort des Unfalls oder die Notaufnahme im Krankenhaus aufsuchen.

Todesdfall

Das Konsulatsdienst der Botschaft wird sich mit der Familie des Verstorbenen in Verbindung setzen und denen die rechtlichen Anweisungen geben was für Dokumente und verfahren benötigt werden und den Leichnam zu überführen. Die Kosten werden von der Familie des Verstorbenen oder ihrer Versicherung übernommen. Ein örtlicher Bestattungsinstitut der Wahl der Familie, kümmert sich um alle weiteren Arrangements.

FINAZIELLE SCHWIERIGKEITEN

In diesem Fall kann der Betroffene die Dienste der Konsularabteilung anfordern damit diese die beste Art und Weise an die Familie angibt, um die benötigte Menge Geld schnell zu senden. Die Dienste der Konsularabteilung werden diejenigen, die verlangen, Adressen lokale oder nationale Hilfe, falls sie bereit sind, zusammenzuarbeiten, mit dem betroffenen zeigen.

VERLUSST ODER DIEPSTAHL DES REISEPASSES

Der Betroffene muss zunächst einmal die Angelegenheit der deutschen Polizei melden und eine Kopie dieser Erklärung für das Protokoll in der im Konsulat der Botschaft  präsentieren. Der Betroffene kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses in der Botschaft beantragen im Austausch für den verlorenen Pass, und die anfallenden Gebühren sind in der Botschaft von Äquatorialguinea zu entrichten.

In dringenden Fällen, kann der konsularische Dienst dem Betroffenen einen Passierschein ausstellen, um die Rückreise nach Äquatorialguinea zu ermöglichen.

Außerdem wird die Botschaft bereit sein, auf Antrag der Person (oder deren Familienmitglieder im Todesfall bzw. in Haft) eine Bitte auf Unterstützung oder Hilfe an die Regierung der Republik Äquatorialguinea zu vermitteln. Allerdings kann diese Unterstützung nicht gewährleistet werden, da die Regierung von Äquatorialguinea der Entscheidungsträger ist.